Kunstkrimi: Hexenjagd auf Holger Thorsten Schubart
Jahrelang ermittelte die Kriminalpolizei gegen Holger Thorsten Schubart wegen einer ganzen Latte von Delikten mit Kunstwerken. Alle Vorwürfe lösten sich in Luft auf.
Der Vorwurf: Betrug, Urkundenfälschung, Untreue etc. Das Ergebnis? In allen 11 (!) Fällen wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO (kein Tatverdacht) eingestellt. Der Unternehmer → Holger Thorsten Schubart war zu Unrecht verdächtigt geworden.
Die Hetzjagd wurde vor allem von einem Beamten betrieben: Kriminalhauptkommissar Christoph Werner*. Der wollte Schubart zur Strecke bringen. So scheint es jedenfalls. Und dabei war ihm jedes Mittel recht.
*Christoph Werner heißt natürlich nicht Christoph Werner, er trägt einen anderen Namen. Der echte Mann hinter dem falschen Namen hat Anspruch auf den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte. So will es das deutsche Presserecht, das die Identität von Menschen schützt, solange sie nicht „Person des öffentlichen Lebens“ sind, was eine ziemlich schwammige Zuschreibung ist, über die sich vor Gericht regelmäßig Medien mit Betroffenen fetzen.
Es scheint, Werner wollte Schubart nicht nur strafrechtlich erlegen. Sondern auch wirtschaftlich zerstören Im Zuge seiner Ermittlungen rief Werner Geschäftspartner von Holger Thorsten Schubart an und machte sie auf die Ermittlungen der Polizei aufmerksam. Mit entsprechenden Folgen. Die Geschäftspartner waren irritiert, mancher stellte die Verbindung zu Schubart ein. Einer stoppte sogar einen millionenschweren Kunstkauf, der vermutlich noch die Justiz beschäftigen wird.
Holger Thorsten Schubart beziffert den wirtschaftlichen Schaden in diesem Fall auf ca. 20 Mio. Euro. Eine entsprechende Klage gegen das Land Berlin sei in Vorbereitung, sagt Schubart. Aber der Reihe nach.
Alles fing mit der Anzeige eines Geschäftspartners von Schubart an. Vermutlich einer, der die eigenen Probleme aus der Welt zu schaffen versucht, indem er anderen Schwierigkeiten bereitet. Vielleicht sollte Schubart bei der Wahl seiner Geschäftspartner künftig selektiver vorgehen.
Jedenfalls saß dieser Partner, der aus oben genannten Gründen ebenfalls nicht mit vollem Namen genannt werden darf, wenig später wegen eines anderen Delikts selber in Haft.
Wer sich mit Schubarts Umfeld näher beschäftigt, begegnet diesem Typus Mensch öfter. Auf Gier folgt Ernüchterung, dann Wut und Anzeige bei der Polizei. Mancher scheint Schubart als persönlichen Midas zu betrachten, der alles, was er berührt, in Gold verwandelt. Wenn das wundersame Wirken dann doch nicht stattfindet, ist die Enttäuschung groß.
Zappen wir zurück in Schubarts Vergangenheit.
2011 eröffnet Schubart eine Galerie im Berliner Nobelhotel Adlon. Er spezialisiert sich auf Kunstwerke, deren Zuordnung zu einem bestimmten Künstler nicht zweifelsfrei feststeht. Diese Art von Geschäften betrifft Werke, die von den berühmtesten der berühmten Künstler stammen könnten. Schubart dealt mit Bildern und Skulpturen die Picabia, Brancusi, Picasso, Cézanne, Raphael und Leonardo da Vinci oder ihren Umfeldern zugeschrieben werden.
Ja, Leonardo da Vinci. Es handelt sich um das Gemälde „Junge Dame mit Pelz“ (nicht zu verwechseln mit „Dame mit Hermelin“). Zu diesem Bild existieren mehrere Gutachten, die nahelegen, dass es vielleicht sogar ein echter Leonardo ist. Oder ein Werk aus dem Umfeld des Renaissance-Genies.
Ein Geschäftsmann verkauft Schubart das Bild für 20 Mio. Euro. Die Bezahlung ist erst fällig, wenn Schubart das Kunstwerk weiterverkauft hat. Nach Jahren aufreibender Suche nach einem Abnehmer findet Schubart einen Interessenten. Das Schweizer Investmenthaus → Emmepi SA will das Gemälde für 45 Mio. Euro erwerben. Als Garant für die Abwicklung des Kaufs bietet sich die Warburg-Bank in Hamburg an, wo der Handel besiegelt und die Zahlung geleistet werden soll.
Kurz vor dem Treffen in Hamburg tritt jedoch Kriminalhauptkommissar Werner auf den Plan. Er informiert die Bank telefonisch über einen Betrugsverdacht gegen Holger Thorsten Schubart. Warburg wird nervös und kündigt die Geschäftsbeziehung mit Schubart auf. Der potenzielle Käufer sucht erschrocken das Weite.
In seiner eigenen Ermittlungsakte vermerkt Werner am 30. März 2017, dass sich die Bank an ihn gewendet habe, nicht andersrum. Bei Warburg weist man diese Version entscheiden zurück und präsentiert entsprechende Unterlagen.
Inzwischen ist der Eigentümer des Gemäldes „Junge Dame mit Pelz“ verstorben. Seine Erben bieten das Kunstwerk auf dem Markt für 300 Mio. Euro an.
Was Kriminalhauptkommissar Werner ansonsten unter Polizeiarbeit versteht, veranschaulicht eine Anekdote am Rande.
Werner durchsuchte am 27. September 2017 die Privatwohnung von Schubart und stieß dort auf eine Schreckschuss-Pistole, die einer Browning nachempfunden war, einen Elektroschocker und Pfefferspray. Er zeigte Schubart wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an.
Dass Schubart für diese Schreckschusspistole gar keinen Waffenschein brauchte (auch nicht den sogenannten „kleinen Waffenschein“), verkannte Hauptkommissar Werner, für dessen mehrjährige Ausbildung der Steuerzahler aufgekommen war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im Handumdrehen ein. Dit is Balin.
Wegen des vermasselten Geschäfts lässt Schubart ein Amtshaftungsverfahren vorbereiten. Er will sich die verlorenen 20 Mio. Euro zurückholen. Mit etwas Glück bekommt er die auch. Wer begleicht die Rechnung? Der Steuerzahler natürlich. Das sind wir von Politik und Verwaltung dieser Stadt ja gewohnt.
Illustration → Marjorie Monnet